Risikoausgleich wird angepasst

Der Risikoausgleich im Schweizer Krankenversicherungsgesetz wird zukünftig auch hohe Medikamentenkosten mit einbeziehen.

Der Risikoausgleich im Schweizer Krankenversicherungsgesetz soll der Risikoselektion durch die privaten Krankenversicherer entgegenwirken. Er regelt den finanziellen Ausgleich unterschiedlicher Kosten aufgrund der Struktur der Versicherten. Von Anfang an wurden Alter und Geschlecht berücksichtigt, seit 2012 werden auch stationäre Aufenthalte im vergangenen Jahr in die Berechnungen mit einbezogen. Im Zuge einer weiteren Optimierung dieses Risikoausgleichs werden zukünftig auch hohe Medikamentenkosten mit einbezogen.

Quelle

Bundesamt für Gesundheit