Verpflichtende Sprachkenntnis für Ärzte

Wer in der Schweiz in einem universitären Medizinalberuf tätig sein will, muss wohl zukünftig zumindest eine Schweizer Landessprache beherrschen. Es drohen keine Konsequenzen bei Nicht-Befolgung.

Wer in der Schweiz in einem universitären Medizinalberuf tätig sein will, also als Arzt, Tierarzt, Apotheker oder Chiropraktiker arbeiten will, muss wohl zukünftig zumindest eine Schweizer Landessprache beherrschen. Eine solche Regelung soll nach Beschluss des Nationalrates nun im Medizinalberufegesetz verankert werden.

Ausnahmen

Zwar sind die genauen Ausgestaltungen dieser neuen Regelung noch unklar, doch ist man sich einig, dass vereinzelte Ausnahmen bestehen können müssen. Beispielsweise für Forschende ohne Patientenkontakt.

Mit dieser Maßnahme möchte man verhindern, dass das Problem des Ärztemangels mit fremdsprachigen Ärzten gelöst wird, die keine Landessprache beherrschen, so Nationalrätin Ruth Humbel.

Konsequenzen

Sollte ein Arzte beschäftigt werden, der keine Landessprache beherrscht, wird dies aber vorerst trotzdem keine Konsequenzen für die Arbeitgeber haben. Darauf hat man sich nun im National- und Ständerat geeinigt und somit die letzte Differenz im revidierten Medizinialberufegesetz beseitigt.

 

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Quelle

news.ch

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