Wer zahlt die Leistungsverschiebung?

Analog zur Schweiz hat nun auch die Liechtensteiner Regierung einen Katalog von vorerst sechs Leistungen beschlossen, die in Zukunft ambulant erbracht werden müssen. Anderenfalls werden die Krankenkassen nicht mehr dafür aufkommen. Aber auch in Liechtenstein gibt es keine Finanzierung aus einer Hand, wodurch diese Leistungsverschiebungen zwar insgesamt Einsparungen bringen, für die Versicherten jedoch sogar Beitragssteigerungen befürchtet werden.

Finanzierung aus zwei Händen

Der Spitalsbereich wird zu 55 Prozent vom Staat und nur zu 45 Prozent von den Kassen bezahlt. Im ambulanten Bereich werden hingegen die gesamten Kosten von den Krankenkassen übernommen. Bei einer Verschiebung von Leistungen von Stationär zu Ambulant werden somit auch die Kosten für die Krankenkassen erhöht. Die Ersparnisse kommen dem Staat zu Gute. Für die Versicherten könnte es daher zu Erhöhungen der Beiträge kommen, meint der Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser. Er setzt sich für flankierenden Maßnahmen ein, die den Prozess „ambulant vor stationär" begleiten sollen.

 

Qualität und Preis überprüfen

Einige Eingriffe, die in manchen Kantonen der Schweiz bereits zwingend ambulant durchgeführt werden müssen, beziehungsweise für eine Aufnahme in diese Liste empfohlen werden, kommen im ambulanten Sektor nicht günstiger oder sogar teurer als im stationären Bereich. Ein Beispiel hierfür ist die Erweiterung von Herzkranzgefäßen. Aber auch die Qualität für den Patienten ist in manchen Fällen im Spital besser, etwa die Schmerzkontrolle bei Eingriffen an der Zervix (Gebärmutterhals). Ein Monitoring der Auswirkungen auf die Patienten und Patientinnen scheint daher sinnvoll und notwendig. In der Schweiz wurde ein solches Monitoring, im Gegensatz zu Liechtenstein, vorgesehen, um die Patientensicherheit bei den Maßnahmen zu gewährleisten.

 

Forderungen

Für die Schweiz wurde bei der Verlagerung von 16 Eingriffen von Stationär auf Ambulant für das Gesundheitssystem eine Ersparnis in der Höhe von 113 Mio. Franken berechnet, jedoch auch eine Mehrbelastung der Krankenkassen in Höhe von 70 Mio. Franken. Diese Mehrbelastung würde auf jeden Fall zu einer Prämienerhöhung bei den Versicherten führen bzw. zu einem Abbau von Reserven, die anderenfalls zu einer Prämiensenkung geführt hätten. Der Liechtensteiner Krankenkassenverband (LKV) fordert daher analog zu den Schweizer Kassenverbänden eine einheitliche  Finanzierung ambulanter und stationärer Eingriffe. Kaiser kritisiert, dass es sinnvoller gewesen wäre, zuerst die Finanzierungsfrage zu lösen und erst danach Leistungsverschiebungen vorzunehmen.

 

Mehr Informationen zum Gesundheitswesen in Liechtenstein

 

Quelle

lie:zeit

LIG-Bericht vom 15.05.2018: Ambulant vor Stationär (Schweiz)