Das Makler-Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung : Das Schweizer Modell

Im Schweizer Krankenversicherungsmarkt herrscht ein reger Wettbewerb. Rund zwei Drittel der zeigen auch in der gesetzlichen Grundversicherung ein reges Wechselverhalten. (Krankenversicherungsstudie 2021). Jeweils im Herbst müssen die Krankenversicherungen, die Höhe ihrer künftigen Prämien veröffentlichen. Ab dann beginnen viele Schweizer zu vergleichen, welche Krankenkasse die beste Mischung aus Prämie, Modellen und Servicequalität bietet, denn Krankenkasse können auch im Bereich der Grundversicherung jährlich gekündigt werden.

Für  2024 kündigten die Versicherer an, dass die Prämien zum zweiten Mal in Folge deutlich steigen werden, um 28.70 Franken oder 8,7 Prozent im Vergleich zu 2023. Die durchschnittliche Monatsprämie beträgt dann 359.50 Franken (373.15 Euro). Trotz der hohen Versicherungsbeiträge stellen die Schweizer ihrem Gesundheitswesen besonders gute Noten aus. Das Schweizer Gesundheitssystem gilt zweifellos als eines der besten der Welt, was die Qualität und den Zugang zu Gesundheitsleistungen betrifft, gleichzeitig ist es auch eines der teuersten Systeme weltweit. Obwohl Schweizer im internationalen Vergleich überproportional viel aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, sind sie mit ihrem Gesundheitssystem besonders zufrieden (TADA Health-Reports 2022). Gründe dafür seien unter anderem die Wahlfreiheit der Krankenkassen und die Vielfalt des Angebots.

Wahlfreiheit der Versicherten

Erst seit dem Jahr 1996 existiert in der Schweiz eine allgemeine Versicherungspflicht. Mit welcher Versicherung man einen Vertrag abschließt ist frei wählbar. Für die Versicherungen besteht jedoch Kontrahierungszwang bei den Grundleistungen, das bedeutet Versicherungen dürfen in der Grundversicherung niemanden ablehnen. Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist gesetzlich geregelt. Krankenversicherungen werden nur über Beiträge der Versicherten (Prämien), sowie Kostenbeteiligungen der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag) und Gelder der öffentlichen Hand finanziert, Arbeitgeber leisten keinen Anteil.
Rund 50, nicht gewinnorientierte Versicherungen bieten innerhalb der Schweiz eine obligatorische Krankenpflegeversicherung an, mit zum Teil erheblichen Prämienunterschieden. Eine Abkehr vom Kassenwettbewerb lehnen die Schweizer ab. Die Einführung einer Einheitskasse wurde durch die Schweizer Bevölkerung mit deutlicher Mehrheit bereits dreimal Mal abgelehnt.

Die monatlichen Krankenkassenprämien sind in der Schweiz unabhängig vom Einkommen oder den finanziellen Mitteln der Versicherten. Jedoch variieren die Prämien für die Grundversicherung von Kasse zu Kasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwache Personen können eine Prämienverbilligung beantragen. Innerhalb der Grundversicherung müssen Versicherungen verschiedene prämiensenkende Modelle anbieten (Franchisestufe, freie oder eingeschränkte Wahl der Leistungserbringer). Dadurch sind für die Versicherten Prämienunterschiede von über 40% möglich.

Unter Franchise versteht man einen Fixbetrag, der selbst zu bezahlen ist, wenn man eine Leistung in Anspruch nimmt. Beginnend bei jährlich 300 Franken gibt es unterschiedliche Franchisestufen, welche sich prämiensenkend auswirken. Die Franchisebeträge können jeweils mit Beginn eines Jahres geändert werden. Ist die Franchise ausgeschöpft ist bei jeder Leistung ein Selbstbehalt von 10 Prozent zu bezahlen, höchstens jedoch 700 Franken im Jahr (Ausnahme Mutterschaft). Auf der Leistungsseite bieten die Versicherungen vier unterschiedliche Tarifmodelle, welche Prämien bis zu 20 Prozent senken: Standard (Freie Arztwahl), HMO, Hausarzt- und

Telmed-Modell

Berücksichtigt man alle Franchisen, Selbstbehalte, Versicherungsmodelle sowie kantonale und altersbedingte Prämienunterschiede, ergeben sich hunderte unterschiedlicher Tarife alleine in der Grundversicherung.

Viel Geld für Prämienoptimierung

Wegen der erneuten Prämienerhöhung werden viele Versicherte ihre Krankenkasse wechseln, einige bedienen sich dabei eigener Maklerbüros, ebenfalls eine Besonderheit des Schweizer Gesundheitssystems. Die Krankenkassenvermittler kassieren nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit alleine bei der Grundversicherung 48 Millionen Franken. Wobei die Provision für einen Wechsel bei 70 Franken gedeckelt ist. Eine vielfach höhere Provision erhalten die Vermittler bei Zusatzversicherungen. Dieses Geld ist der Unübersichtlichkeit der Versicherungslandschaft geschuldet und obwohl ein freier Wettbewerb der Krankenkassen unbestritten Vorteile mit sich bringt, fände dieser Betrag sicher in der Versorgung der Patienten eine bessere Verwendung.

Elemente der Patientensteuerung in der Schweiz

Ungeachtet der hohen Kosten, finden im Schweizer Gesundheitssystem viele Elemente der Patientensteuerung, wie Kostenbeteiligungen, die zu einer maßvollen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen anregen. Sowohl die Franchise, als auch die 10 prozentige Kostenbeteiligung zählen hier dazu. Aber auch die freiwillige Eintragung in ein Versicherungsmodell, welches die freie Arztwahl einschränkt und sich somit der Patient immer zuerst an eine Stelle der Grundversorgung wendet (Gatekeeping) zählt zur Patientensteuerung.

Mehr zum Thema Patientensteuerung erfahren Sie in dieser Ausgabe der Zeitschrift für Gesundheitspolitik